Hygienemaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen
Stand 09.11.2021
Unterricht
Die Beschulung in Lerngruppen ohne Mindestabstand von 1,5 Metern ist nur bei strikter Einhaltung der Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen umsetzbar.
Am Präsenzunterricht dürfen nur SuS teilnehmen, die über den Nachweis eines negativen Testergebnisses verfügen. Dies gilt auch für den Vorlaufkurs. Keinen Nachweis erbringen müssen von einer Infektion mit dem Coronavirus Genesene (der Nachweis ist auf 6 Monate begrenzt), vollständig geimpfte Personen sowie Teilnehmer*innen an Abschlussprüfungen – diesen werden Testungen angeboten.
Getestet werden ungeimpfte / nicht genesene Personen dreimal wöchentlich, wobei der Test nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Diese Regelungen gelten ebenfalls für schulische Förderangebote in den Ferien sowie Schulfahrten und schulische Veranstaltungen in Präsenzform.
Für SuS, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht testen lassen könne oder die am Distanzunterricht teilnehmen gelten gesonderte Regelungen.
Personal, das weder geimpft noch genesen ist, testen sich regelmäßig, wobei die Testung nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf.
Sportunterricht
Der Hygieneplan Corona (Anlage 2 gültig ab 08.11.2021) für die Schulen in Hessen sieht vor, dass Sportunterricht, außerunterrichtliche Sportangebote sowie Bewegungsangebote in allen Schulformen und in allen Jahrgangsstufen unter Einhaltung von bestimmten Schutzmaßnahmen stattfinden können.
- Der Sportunterricht, einschließlich des Schwimmunterrichts, findet im geregelten Klassen- oder Kurssystem der Schule statt
- Sportunterricht und außerunterrichtlicher Schulsport sind in allen Inhaltsfeldern mit Ausnahme des Inhaltsfeldes „Mit und gegen den Partner kämpfen – Ringen und Raufen“ gemäß den Kerncurricula Sport möglich. Es sind feste Partner- bzw. Gruppenzuordnungen vorzunehmen.
- Direkte körperliche Kontakte sind auf das sportartspezifisch notwendige Maß zu reduzieren.
- Jeder Gruppe wird ein fester Bereich zugewiesen.
- Unterricht und Angebote im Freien sind aufgrund des permanenten Luftaustausches zu favorisieren. Sofern der Unterricht in gedeckten Sportanlagen oder geschlossenen Räumen stattfindet, ist die Größe der Lerngruppe an die räumlichen Gegebenheiten anzupassen.
- Der Aufenthalt in den Umkleidekabinen ist so zu organisieren, dass dieser nur kurz stattfindet. Der Mund-Nase-Schutz ist beim Umkleiden zu tragen.
- Sportunterricht ist auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, die der Schule durch den zuständigen Schulträger zugewiesen werden, zulässig.
- Bei schulübergreifenden Wettbewerben und Veranstaltungen ist das vom Veranstalter vorgegebene Hygienekonzept umzusetzen.
Musikunterricht
Der Hygieneplan Corona (Anlage 3 gültig ab 08.11.2021) für die Schulen in Hessen sieht vor, dass Musikunterricht und
außerunterrichtliche musikalische Angebote in allen Schulformen und in allen
Jahrgangsstufen unter Einhaltung von bestimmten Schutzmaßnahmen erteilt werden
dürfen.
- Beim musikpraktischen Arbeiten mit Instrumenten besteht im Vergleich zu anderen Unterrichtssituationen kein erhöhtes Risiko, Ausnahmen sind das gemeinsame Musizieren mit Blasinstrumenten (vgl. II.) und das gemeinsame Singen (vgl. III.) in geschlossenen Räumen.
- Im Freien und unter Berücksichtigung der Abstandsregelungen können jedoch Chor- und Blasinstrumentproben stattfinden.
- Beim Singen muss ein Mindestabstand von 3m eingehalten werden. Gegebenenfalls muss der Raum durch Aufstellen von Plexiglasscheiben zusätzlich gesichert werden.
Taschen und Wertsachen
Während des Schultages bleiben diese Sachen in der Schultasche bzw. in der Hauptschule werden die Mobiltelefone im Schrank aufbewahrt.
Lüftung
Häufiges Lüften ist nötig. Es ist dreimal pro Stunde – mindestens alle 20 Minuten - eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mindestens 3-5 Minuten vorzunehmen. An warmen tagen muss länger gelüftet werden (ca. 10 – 20 Minuten).
Die Fenster werden nach der Stoßlüftung wieder geschlossen. Eine dauerhafte Kippstellung ersetzt die vollständige Öffnung der Fenster nicht. Die CO2 Messgeräte sind zu beobachten und entsprechend der Anzeige Maßnahmen zu treffen. Die Außentüren werden offengehalten, alle Flurtüren bitte immer offenhalten und, falls geschlossen, wieder öffnen.
Sitzordnung
Schülerinnen und Schüler sollten ausschließlich an dem ihnen zugewiesenen Platz sitzen. Für Fachlehrer*innen ist dies ist durch einen festgelegten Sitzplan, den die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer zu Beginn erstellt und der so bestehen bleibt, zu dokumentieren.
Pausen
Die Pausen werden generell im Hof verbracht. Der Hof ist in einzelnen Bereiche durch Flatterband unterteilt. Jeder Gruppe wird ein bestimmter Bereich zugewiesen. Abstand halten gilt auch in den Fluren, im Lehrerzimmer und in der Teeküche. Ein Pausen-/Kioskverkauf wird momentan nicht angeboten.
Desinfektion
Es ist nicht nötig, die Klassenräume nach jeder Stunde zu desinfizieren. Die Reinigungskräfte wischen nach jedem Schultag die Tische mit geeigneten Reinigungsmitteln ab. Falls eine Reinigung während der Unterrichtszeit nötig ist, z.B. weil eine Schülerin/ein Schüler heftig genießt hat, muss sie/er den Tisch selbst mit Desinfektionsmittel reinigen. Dieses steht in jedem Klassenzimmer zur Verfügung.
Desinfektionsspender sind in allen Gebäude in den Fluren vorhanden.
Seife und Tücher
Werden von den Reinigungskräften und vom Hausmeister regelmäßig kontrolliert. Falls in einer Toilette oder in einem Klassenraum keine Seife vorhanden ist, sofort dem Hausmeister melden. Falls dieser nicht anzutreffen ist, im Sekretariat Bescheid sagen. Von dort aus erfolgt die Information an den Hausmeister.
Toiletten
In den Toiletten (Pausenhalle) sind Ansammlungen zu vermeiden. Während der Pausen haben die Kollegen ein besonderes Augenmerk auf die Toilettenzugänge und stellen gleichzeitig die Hofaufsicht dar.
Die sanitären Anlagen dürfen zur Entzerrung auch während des Unterrichts alleine aufgesucht werden. Die Kinder sind darauf hinzuweisen, dass sie die Toiletten nur im Notfall aufsuchen.
Wegeführung
Teilweise werden in der Schule zur Wegführung Markierungen/Pfeile angebracht, die ausnahmslos zu beachten sind.
Zugang zum Sekretariat
Ein Aufsuchen des Sekretariats soll die Ausnahme sein und nur erfolgen falls unbedingt nötig (bitte auf die Anweisung der Sekretärin und der Lehrkräfte achten!). Eltern melden sich bitte möglichst telefonisch an.
Elternabende
Es gilt das Schreiben „Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 16.09.2021 – Ergänzungsschreiben zu Elternabenden vom 22.09.2021.
Klassenfahrten und Schulveranstaltungen
Gültig ist der Erlass Regelung betreffend geplante Schulfahrten ab dem 13.09.2021“ vom 08.09.2021 sowie der Konkretisierungserlass vom 06.10.2021.
Schutzmasken
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist für alle Personen in den Schulgebäuden bis zur Einnahme des Sitzplatzes (Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal, Schülerinnen und Schüler, Externe) verpflichtend.
Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss nicht getragen werden
- soweit dies zur Nahrungsaufnahme, insbesondere in den Pausenzeiten, erforderlich ist,
- während der Testungen,
- soweit dies zu schulischen Zwecken erforderlich ist, z.B. während des Ausübens von Sport,
- bei Vorlage eines Attests, das nicht älter als 3 Monate sein darf. Das Attest wird nicht in der Akte aufbewahrt.
- von Kindern unter 6 Jahren von allen Personen, für welche nachweislich aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht möglich oder unzumutbar ist.
Allgemeine Hygieneregeln / Hygienemaßnahmen
- regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 bis 30 Sekunden) / wo Händewaschen nicht möglich ist, sind die Hände zu desinfizieren
- Abstandhalten 1,5 m
- Verzicht auf Körperkontakt
- Ich huste, niese oder räuspere mich in die Armbeuge und drehe mich dabei von Menschen weg. Muss ich die Nase putzen, kommt mein Taschentuch in den Mülleimer mit Deckel und ich wasche mir anschließend die Hände (20-30 Sekunden).
- Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d. h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
- Ich höre auf jeden Erwachsenen und befolge dessen Anweisungen.
- Die gemeinsame Nutzung von Gegenständen sollte möglichst vermieden werden. Sollte dies pädagogisch notwendig sein, sind vor dem Benutzen die Hände sorgfältig zu reinigen.
- Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
- Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
- Eine jahrgangsübergreifende Durchmischung von Lerngruppen findet nur in begründeten Ausnahmefällen statt – wie z.B. Religionsunterricht. Dabei sind feste Sitzbereiche zuzuordnen.
- Ein Raumwechsel sollte nur bei Fachunterricht erfolgen.
- Für 1. Hilfe Maßnahmen gilt der Hygieneplan vom HKM ab dem 08.11.2021
- Der Verdacht einer Erkrankung und das Auftreten von COVID-19-Fällen in Schulen ist sofort nach Bekanntwerden der Schulleitung und dem Gesundheitsamt zu melden. Die Schulleitung leitet die Information dann an das staatliche Schulamt weiter.
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige an Schulen tätige Personen dürfen die Schule nicht betreten,
- wenn sie Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, aufweisen oder
- solange sie einer individuell angeordneten Absonderung (Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamts nach § 30 Infektionsschutzgesetz) unterliegen oder
- wenn in ihrem Hausstand bei einer Person eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachgewiesen worden ist und sie sich daher ebenfalls in Quarantäne begeben müssen (generelle Absonderung nach § 3a Corona-Quarantäneverordnung). Dies gilt nicht für Personen, die geimpft sind bzw. bei denen in den letzten sechs Monaten mittels PCR-Test eine Infektion mit SARS-CoV-2 bereits nachgewiesen wurde. Eine Anordnung der Quarantäne erfolgt durch das Gesundheitsamt-
Hinweis:
Bei Auftreten von Symptomen für eine Infektion mit dem Corona-Virus während der Unterrichtszeit sind die betreffenden Schülerinnen und Schüler zu isolieren. Die Sorgeberechtigten werden ggf. informiert und es wird ihnen empfohlen, mit dem behandelnden Kinderarzt, dem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 Kontakt aufzunehmen.
Bitte beachten Sie:
Die Schulelternbeiratssitzung (mit Wahl des Schulelternbeirates) musste auf Mittwoch, den 06.10.21, 19.00 Uhr verlegt werden.
- Diese Änderung betrifft nur die gewählten Elternbeiräte der Klassen. -
Auch die Schulabgänger*innen aus dem Schuljahr 2020/21 haben einen Luftballonwettbewerb gestartet. An den Ballons, die von den Viert- und Neuntklässler*innen, auf die Reise geschickt wurden, hingen Kärtchen. Diese Kärtchen wurden von einigen Findern zurückgeschickt wurden.
Die Kinder, deren Luftballons am weitesten geflogen sind, erhielten einen Gutschein.
Am Montag, den 30.08.2021 wurden unsere neuen Fünftklässler/innen eingeschult. Nach der Einschulungsfeier durften die frisch gebackenen Nibelungenschüler und -schülerinnen ihre Luftballons auf die Reise schicken.
Am Tag darauf wurden die Erstklässler/-innen eingeschult. Auch hierzu haben wir ein paar schöne Fotos.
Coronaschutzmaßnahmen im neuen Schuljahr und während der Einschulungsfeiern
Um das Infektionsrisiko an den Schulen möglichst gering zu halten, finden direkt nach den Sommerferien für den Zeitraum vom 30. August bis zum 10. September 2021 zwei Präventionswochen statt, in denen folgende Besonderheiten gelten:
- Erhöhung der Testfrequenz von derzeit zwei Tests je Woche auf drei Tests je Woche – an der Nibelungenschule Montag, Mittwoch und Freitag, dementsprechend sind drei Ergebnisse von Bürgertests vorzulegen, falls nicht vom Testangebot in der Schule Gebrauch gemacht werden soll.
- Maskenpflicht (medizinische Masken!), während des kompletten Schulbesuchs, auch am Platz während des Unterrichts (Maskenpausen gibt es jedoch)
- Empfehlung zum Tragen von Masken im Freien bei Einschulungsfeiern und vergleichbaren Schulveranstaltungen sowie Nachweispflicht nach 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet)
- Empfehlung digitaler Kontaktnachverfolgung für größere Schulveranstaltungen (wie Einschulungsfeiern und Elternabende) alternativ Ausfüllen eines Kontaktformulars – dies ist seit dem 20. August 2021 vorgeschrieben.
Die Einverständniserklärung, dass sich Ihr Kind testen, darf muss erneut ausgefüllt und am 30.8.31 bei Schulbeginn vorgelegt werden. Zum Download geht es hier: Einverständniserklärung Selbsttests Sj. 21-22
Schulstart und Einschulung: Zeiten
Tag | Klassen | Zeit | Bemerkungen |
1. Schultag - Montag, den 30.08.2021: |
2.–4. & 6.–9. Kl. |
7:50 Uhr- 11:15 Uhr | Klassenlehrerunterricht |
Kl. 5H | 9.45 Uhr | Einschulung mit anschließendem Unterricht (insgesamt etwa 90min.) | |
2. Schultag - Dienstag, 31.08.2021: | Kl. 1a | 9.00 Uhr | Einschulung mit anschließendem Unterricht (insgesamt etwa 90min.) |
Kl. 1b | 10.00 Uhr | Einschulung mit anschließendem Unterricht (insgesamt etwa 90min.) | |
Kl. 1c | 11.00 Uhr | Einschulung mit anschließendem Unterricht (insgesamt etwa 90min.) | |
Jahrgang 2 | 7.50 bis 11.15 Uhr | Klassenlehrerunterricht | |
Jahrgänge 3+4 | 7.50 bis 12.15 Uhr | Klassenlehrerunterricht | |
Jahrgänge 6-9 | 7.50 bis 13.00 Uhr | Klassenlehrerunterricht | |
ab 3.-5. Schultag - Mittwoch, 1.9. bis Freitag 3.9.: | Jahrgang 1 | 7:50 Uhr- 11:15 Uhr | Unterricht nach Plan aber nur bis zur 4. Std. |
Jahrgänge 2 - 9 | Unterricht nach Stundenplan | Unterricht nach Stundenplan |
In der ersten Woche findet kein Förderunterricht statt!